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Die Gesundheit der Kinder ist das wichtigste Gut.
Kinder und Jugendliche sind besonders vulnerable Menschen, umso wichtiger ist deren Gesundheitsversorgung. Mit Hilfe der ärztlichen Untersuchungen legen wir das Fundament für die körperliche, seelische und geistige Gesundheit Ihrer Kinder. Die Früherkennung und -intervention spielen dabei eine tragende Rolle. Danke, dass Sie die Prävention aktiv unterstützen und den schulärztlichen Vorgaben Folge leisten.
Schulärztlicher Dienst
Als öffentliche Schule sind wir verpflichtet, einen schulärztlichen Dienst anzubieten (sGS 211.21). Dieser soll gewährleisten, dass die körperliche und seelische Gesundheit der Schulkinder erhalten und gefördert wird. Auch allfällige Krankheiten können so frühzeitig erkannt werden. Ausserdem profitieren Eltern von einer professionellen ärztlichen Beratung, wenn sie Fragen haben.
Reihenuntersuchungen
Eltern werden erstmals im Herbst vor dem Eintritt in die Primarschule zur schulärztlichen Untersuchung ihres Kindes aufgefordert, und zwar in Bezug auf den allgemeinen Gesundheitszustand und die körperliche Schulreife. Der Untersuch wird von einer (kinder)ärztlichen Person Ihrer Wahl durchgeführt. Weitere Untersuchungen finden im Verlaufe der 5. Klasse und 2. Oberstufe statt. Laut Volksschulgesetz sind sie für schulpflichtige Kinder obligatorisch.
Schulzahnpflege
Die Schule hat den gesetzlichen Auftrag, der Schulzahnpflegeverordnung des Kantons St.Gallen nachzukommen (sGS 213.13 SZpV). Sie umfasst eine jährliche Untersuchung des Gebisses, die Information über eine gesunde Ernährung, die Anleitung zur Mundhygiene und Zahnpflege sowie die Orientierung über Zahnschäden sowie problematische Zahnstellungen. Vor Ende der Schulzeit ist zudem eine Bissflügel-Röntgenaufnahme angeordnet (Art.19, 1 u. 2, SZpV).
Aufnahme in die Schulzahnpflege
Die Schulzahnpflege beginnt mit dem Eintritt in den Kindergarten. Bei der Anmeldung für den Kindergarten wird den Eltern ein Formular für die Zahnarztwahl/Schulzahnpflege zugestellt. In der Regel bleibt ein Kind bis zur Beendigung der Schulpflicht beim ausgewählten Zahnarzt. Ein allfälliger Wechsel ist der Schulverwaltung umgehend zu melden.
Untersuchungen & Behandlungen beim Schulzahnarzt
- Die Kinder werden 1-mal jährlich vom gewählten Schulzahnarzt aufgeboten und untersucht.
- Wie die Kinder zum entsprechenden Zahnarzt gelangen, ist Sache der Eltern.
- Die Eltern werden über die Untersuchungsergebnisse schriftlich informiert.
- Bei einem Befund können die Eltern dem Schulzahnarzt direkt den Auftrag zur Behandlung erteilen.
- Die Kosten der Untersuchungen gehen zu Lasten der Schule St. Margrethen.
- Die Kosten für die Behandlungen gehen zu Lasten der Eltern.
Untersuchungen & Behandlungen beim Privatzahnarzt
- Das Formular «Bestätigung Untersuchung beim Privatzahnarzt» erhalten die Eltern im November mit der Elterninformation.
- Die Eltern organisieren die Untersuchungen selbständig und in Eigenverantwortung.
- Sowohl die Kosten für die Untersuchung als auch die Behandlung gehen zu Lasten der Eltern.
- Die durchgeführten Untersuchungen sind auf dem oben genannten Formular einzutragen und bis spätestens Ende Februar der Lehrperson oder im Sekretariat vorzulegen.