Startseite » Rosenberg » Infos zum Schulbetrieb » Krankheit & Absenzen
Wenn Ihr Kind im Unterricht fehlt
Bei Krankheit des Kindes
Wenn Ihr Kind krank oder verletzt ist und die Schule nicht besuchen kann, müssen Sie es vor Unterrichtsbeginn telefonisch abmelden unter folgender Nummer: 071 744 11 44.
Kann keine Lehrperson Ihren Anruf entgegennehmen, sprechen Sie bitte deutlich aufs Band:
- den Namen des Kindes
- die Klasse des Kindes
- den Namen der Lehrperson
- den Grund der Abwesenheit
Bleibt ein Kind ohne Abmeldung dem Unterricht fern, wird die Lehrperson unverzüglich bei den Eltern telefonisch rückfragen.
Es werden keine Abmeldungen per E-Mail entgegengenommen.
Ärztliches Zeugnis
Ist Ihr Kind länger als drei Tage krank, muss dies von einer Ärztin oder einem Arzt schriftlich bestätigt werden. Wird kein Zeugnis abgegeben, kann die Schulleitung oder die Lehrperson ein solches verlangen.
Der Jokertag: Unterrichtsfreie Halbtage zuhanden der Eltern
Ihrem schulpflichtigen Kind stehen zwei halbe Tage als Joker zur Verfügung. Das heisst ganz einfach: Ihr Kind hat dann bewilligt frei. Sei es, weil Sie früher in die Ferien fahren möchten oder ein spezieller Ausflug geplant ist.
So melden Sie Ihren Jokertag an:
Teilen Sie es der Klassenlehrperson drei Tage vor dem gewünschten freien Tag schriftlich mit. Den konkreten Grund müssen Sie nicht angeben.
Ein längerer Urlaub
Grundsätzlich geniessen die schulpflichtigen Kinder genug Ferien. Sollten Sie für Ihr Kind einen längeren Urlaub wünschen, müssen Sie dies frühzeitig bei der Schulleitung beantragen. Denn ein längerer Urlaub, der die obligatorischen Schulferien überschreitet, muss von der Schulbehörde bewilligt werden.
Religiöse Feiertage
Wir stehen allen Kulturen offen gegenüber und respektieren die unterschiedlichen Glaubensrichtungen. Bei speziellen Feiertagen, die auf den Schulunterricht fallen, können wir einen Urlaubstag pro Schuljahr gewähren.
Reichen Sie bitte mindestens eine Woche vor dem besagten Feiertag ein schriftliches Gesuch bei der Klassenlehrperson ein. Sie wird darüber entscheiden und antwortet Ihnen innerhalb von 3 Schultagen. Der verpasste Schulstoff muss Ihr Kind selbständig nachholen.
Die unentschuldigte Absenz
Nicht gemeldete oder nicht korrekt ausgeführte Absenzen können vom Schulrat gebüsst werden. Siehe Artikel 97 des Volksschulgesetzes des Kantons St.Gallen:
Eltern, die das Kind an der Erfüllung der Schulpflicht hindern oder nicht zum Schulbesuch oder zur Befolgung von Anordnungen nach Art. 34 dieses Gesetzes anhalten, werden vom Schulrat verwarnt oder gebüsst. Die Ordnungsbusse beträgt je versäumter Schulhalbtag wenigstens Fr. 200.–, insgesamt höchstens Fr. 1000.–. In schweren Fällen erstattet der Schulrat Strafanzeige.
Herzlichen Dank für Ihr pünktliches und korrektes Ankündigen und Abmelden – Sie tragen damit zum reibungslosen Schulbetrieb bei.
Schulhaus Rosenberg
Walzenhauserstrasse 26
9430 St. Margrethen
Schulleitung
Claudia Wessner
Telefon 071 740 11 45
schulleitung.rosenberg@schulestm.ch