Termin-Karten erhalten die Schüler und Schülerinnen in der 2. Schulwoche im neuen Jahr 2025 und sollen nach Erhalt an die Eltern weitergegeben werden.
Die Eltern verpflichten sich:
- zur Überwachung der Zahnpflege, wie von den Schulzahnärzten empfohlen.
- dass die Kinder beim Schulzahnarzt pünktlich und selbstverständlich mit gereinigten Zähnen zur Untersuchung erscheinen.
- zur Zahlung der allfälligen Behandlungskosten.
- Der Transport zur Untersuchung ist Sache der Eltern.