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Der Schulrat informiert

Das im laufenden Schuljahr eingeführte Time-In-Angebot entwickelt sich erfreulich. Das Time-In richtet sich an Schülerinnen und Schüler, deren Verhalten in der Stammklasse  zu Schwierigkeiten führt und die von einer zusätzlichen, gezielten Unterstützung profitieren. Nach dem ersten Halbjahr zeigen sich bereits erste positive Entwicklungen. Die betroffenen Kinder und Jugendlichen werden während höchstens zwölf Wochen jeweils an den Vormittagen in einem Haus an der Alpstrasse durch eine Sozialpädagogin begleitet und gefördert. Im Mittelpunkt stehen die Förderung sozialer Kompetenzen, die Reflexion des eigenen Verhaltens sowie die Erarbeitung von Strategien für den Schulalltag. Ziel des Angebots ist es, die Schülerinnen und Schüler nachhaltig zu stärken, damit sie dem Unterricht in ihren Stammklassen wieder erfolgreich folgen und sich langfristig positiv in die Klassengemeinschaft integrieren können.

Vor rund einem Jahr hat der Schulrat die Praxis am Heldsberg als Schularzt der Bildung St. Margrethen gewählt. Im Rahmen einer ersten Standortbestimmung wurden die Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr gemeinsam ausgewertet. Dabei zeigte sich, dass sich die Zusammenarbeit grundsätzlich bewährt hat. Gleichzeitig wurden verschiedene Optimierungsmöglichkeiten in den Abläufen und Zuständigkeiten identifiziert. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse flossen nun in Anpassungen des Schularztkonzepts sowie der entsprechenden Prozesse ein. Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen Bildung, Schularzt und Erziehungsberechtigten weiter zu vereinfachen und die Abläufe effizient zu gestalten.

Nach rund eineinhalb Jahren intensiver Auseinandersetzung auf verschiedenen Ebenen der Schule befindet sich die Arbeiten am Konzept für besondere Unterrichtsveranstaltungen auf der Zielgeraden. Das neue Konzept soll die bisher bestehenden Reglemente, Richtlinien und Merkblätter zu Lagern, Schulreisen, Exkursionen und weiteren besonderen Unterrichtsanlässen in einem ganzheitlichen Regelwerk zusammenführen. Gleichzeitig werden die Bestimmungen überprüft und an aktuelle sowie zukünftige Anforderungen angepasst. Die Einführung ist frühestens auf das Schuljahr 2027/28 vorgesehen.

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